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MSRL Art. 13 Abs. 9 - Maßnahmenprogramme - Be­richt­er­stat­tung und Ak­tua­li­sie­rung

Aktueller Umsetzungsstand Maßnahmenprogramm

Nach der Übermittlung des MSRL-Maßnahmenprogramms an die EU-Kommission erfolgte die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Die folgende Datei gibt einen Überblick über alle MSRL-Maßnahmen und deren Umsetzungsstand (Berichtsstand 2022, Umsetzungstand März 2023). Weiterführende Informationen sind über die Links zu den einzelnen Kennblättern in der sogenannte Ebene 3 zu finden.

Berichterstattung und Aktualisierung
Aktualisierung 2022
Berichts- und Bezugsdokumente

- Hauptbericht und Anlagen

- Weitere Berichtsdokumente

- Elektronische Berichterstattung an die EU (E-Report)

Die elektronische Berichterstattung (E-Report, excelbasiert) sowie die Berichts- und Bezugsdokumente wurden über die Berichtsplattform Reportnet 3 and die EU übermittelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Inhalte der elektronischen Berichterstattung nachfolgend als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt:

  Englische Zusammenfassung / English Summary

- Bezugsdokumente für EU-Berichte

Strategische Umweltprüfung
Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aktualisierung des MSRL-Maßnahmenprogramms ging vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2021. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefaßt. Diese gibt Auskunft über die Bearbeitung der einzelnen Stellungnahmen.

Korrigendum: Eingabe Nr.242 eingefügt

Berichterstattung 2016
Programme of Measures - English Summary
Textberichte an die EU

Die erste Berichterstattung zu den Maßnahmenprogrammen gemäß MSRL Art. 13 erfolgte zum 31. März 2016. Hierzu wurden der EU-Kommission folgende Berichte

und Hintergrunddokumente

übermittelt.

Die gemeinsamen Dokumentationen der OSPAR- und HELCOM-Vertragsstaaten zur regionalen Koordinierung der Maßnahmenprogramme in den Meeresregionen ist erreichbar unter:

Zur Originalansicht des deutschen Berichts auf der EU-Kommission-Webseite führt der Link:

Webformulare an die EU

Die offiziell abgegebenen Webformulare (xml-Format) sind unter folgenden Links:

zu erreichen. Besser lesbar sind stattdessen die hier bereitgestellten pdf-Dokumente.

Strategische Umweltprüfung

Zum Abschluss der strategischen Umweltprüfung gehört nach § 14l Abs. 2 UVPG zur Bekanntgabe des Maßnahmenprogramms die folgende zusammenfassende Umwelterklärung und Aufstellung von Überwachungsmaßnahmen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die MSRL schreibt vor, dass die Mit­glied­staa­ten der EU-Kom­mis­si­on spä­tes­tens bis 31. März 2016 über ihre Maß­nah­men­pro­gram­me nach Art. 13 MSRL berichten. Zu diesem Zweck er­ar­bei­te­ten Bund und Küs­ten­län­der das "MSRL-Maß­nah­men­pro­gramm zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee - Bericht gemäß § 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes".

Die Öffentlichkeit hatte vom 01.04. bis 30.09.2015 Gelegenheit, zum damaligen Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen (sechs Monate Laufzeit gemäß § 45 f Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, WHG). Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst. Sie gibt in anonymisierter Form Auskunft über die Berücksichtigung

Schutzgebietsmeldung 2013

Nach Art. 13 Abs. 4 MSRL enthalten die zu erstellenden Maßnahmenprogramme unter anderem räumliche Schutzmaßnahmen, die zu kohärenten und repräsentativen Netzwerken geschützter Meeresgebiete beitragen, die die Vielfalt der einzelnen Ökosysteme angemessen abdecken, wie besondere Schutzgebiete im Sinne der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH 92/43/EWG) und Schutzgebiete im Sinne der Vogelschutzrichtlinie (VRL 2009/147/EG) und geschützte Meeresgebiete, die von der Gemeinschaft oder den betroffenen Mitgliedstaaten im Rahmen internationaler oder regionaler Übereinkommen, denen sie als Vertragspartei angehören, vereinbart wurden.

 

Nach Art. 13 Abs. 6 MSRL veröffentlichen die Mitgliedstaaten bis spätestens 2013 für jede Meeresregion bzw. -unterregion die einschlägigen Informationen zu den in den Absätzen 4 und 5 des Art. 13 MSRL genannten Gebieten.