Zwei Leitfäden zur kom­mu­na­len Müll­re­du­zie­rung ver­öf­fent­licht

[10.05.2023]

Im Rahmen der MSRL-Maßnahme UZ5-08 Re­du­zie­rung des Plas­tik­auf­kom­mens durch kommunale Vorgaben hat der BUND in Zu­sam­men­ar­beit mit Kommunen, Um­welt­be­hör­den, Ab­fall­wirt­schaft sowie Umwelt- und kom­mu­na­len Verbänden zwei Leitfäden erstellt. Der „Best-Practice-Leitfaden“ stellt 120 bewährte Lösungen aus der kom­mu­na­len Praxis vor, z. B. zu Ein­weg­ge­schirr, Zi­ga­ret­ten­fil­ter oder Luft­bal­lons. Der Leitfaden zu „kom­mu­na­len Re­ge­lungs­mög­lich­kei­ten“ behandelt eine Vielzahl von recht­li­chen Mög­lich­kei­ten zur Müll­re­du­zie­rung, z. B. zur Nutzung kom­mu­na­ler Ein­rich­tun­gen oder stra­ßen­recht­li­chen Son­der­nut­zungs­er­laub­nis­sen. Beide Leitfäden sind als Emp­feh­lun­gen der Ar­beits­grup­pe Land­ba­sier­te Einträge des Runden Tisches Mee­res­müll er­schie­nen. Zudem un­ter­stützt der BUND die lokale Umsetzung dieser Leitfäden durch per­sön­li­che Beratung einzelner Kommunen über die Kon­takt­stel­le „Kno­ten­punkt plas­tik­freie Küste“.

 

Studie zur Bewertung von kom­mer­zi­el­len Fisch­be­stän­den er­schie­nen

[25.04.2023]

Die Studie ‘An approach to assess exploited fish stocks compliant to the re­qui­re­ments of the Marine Strategy Framework Directive (MSFD) including criterion D3C3’ von W. Nikolaus Probst wurde ver­öf­fent­licht.

 

Workshop zu Um­schlag­tech­ni­ken von Dün­ge­mit­teln statt­ge­fun­den

[24.04.2023]

Im Rahmen eines Workshops - ver­an­stal­tet von Polen, Finnland, Deutsch­land, Race for the Baltic, John Nurminen Foun­da­ti­on und der Coalition Clean Baltic -  zu den besten ver­füg­ba­ren Techniken (BVT) bzw. Um­welt­prak­ti­ken (BEP) zur Mi­ni­mie­rung von Nähr­stoff­ver­lus­ten bei Lagerung und Umschlag von Dün­ge­mit­teln in Ost­see­hä­fen hat Deutsch­land die Er­geb­nis­se eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens vor­ge­stellt (MSRL-Maßnahme UZ1-09 „Pi­lot­stu­die zu um­welt­freund­li­chen Um­schlag­tech­ni­ken von Dün­ge­mit­teln in Häfen“).

 

Broschüre „Mee­res­schutz in Schleswig-Holstein“ ver­öf­fent­licht

[11.04.2023]

Schleswig-Holstein hat die Broschüre „Mee­res­schutz in Schleswig-Holstein. Das Maß­nah­men­pro­gramm der Mee­res­stra­te­gie-Rah­men­richt­li­nie (MSRL) 2022–2027 zum Schutz der deutschen Mee­res­ge­wäs­ser in Nord- und Ostsee“ ver­öf­fent­licht.

Link: Broschüre

 

Studie zur Bewertung der Um­welt­ri­si­ken aus der Ein­lei­tung von Scrubber-Abwasser ver­öf­fent­licht

[11.04.2023]

Das Bundesamt für See­schiff­fahrt und Hy­dro­gra­phie (BSH) in Zu­sam­men­ar­beit mit anderen deutschen Bun­des­be­hör­den, Lan­des­be­hör­den und In­sti­tu­tio­nen hat im Auftrag des Um­welt­bun­des­am­tes (UBA) die chemische Zu­sam­men­set­zung und die öko­to­xi­ko­lo­gi­schen Effekte von Abwässern aus Schiffs­ab­gas­rei­ni­gungs­an­la­gen, so­ge­nann­ten Scrubbern, un­ter­sucht. Scrubber werden infolge der Umsetzung der Vor­schrif­ten der In­ter­na­tio­na­len See­schiff­fahrts­or­ga­ni­sa­ti­on (IMO) zur Re­du­zie­rung von Schwe­fel­oxid­emis­sio­nen auf etwa 25 % der welt­wei­ten Han­dels­flot­te (bezogen auf die Trag­fä­hig­keit) ein­ge­setzt. Dies ist als Al­ter­na­ti­ve zu schwe­fel­re­du­zier­ten, sauberen Kraft­stof­fen zulässig. Die Er­geb­nis­se der Studie zeigen, dass das Abwasser Schad­stof­fe, wie Schwer­me­tal­le und po­ly­zy­kli­sche aro­ma­ti­sche Koh­len­was­ser­stof­fe, enthält. Seine Ein­lei­tung in die Mee­res­um­welt wird als be­denk­lich ein­ge­stuft und daher ein re­gio­na­les Ein­leit­ver­bot empfohlen.

Mit dem im Februar 2023 ver­öf­fent­lich­ten - Ab­schluss­be­richt des Projektes ImpEx („En­vi­ron­men­tal Impacts of Discharge Water from Exhaust Gas Cleaning Systems on Ships“) liegen wichtige Wis­sens­grund­la­gen für die weitere Umsetzung der MSRL-Maßnahme „Vorgaben zur Ein­lei­tung und Ent­sor­gung von Abwässern aus Ab­gas­rei­ni­gungs­an­la­gen von Schiffen (UZ2-02)“ vor.

 

Neue Rubrik „Aktuelles“ zu Themen der MSRL und zum Mee­res­schutz in Deutsch­land

[11.04.2023]

Ab sofort sind hier aktuelle Mit­tei­lun­gen zur MSRL und zum Mee­res­schutz in Deutsch­land zu finden. Bei Rück­fra­gen oder eigenen Bei­trags­wün­schen können Sie sich gerne an die Ge­schäfts­stel­le wenden (ge­scha­efts­stel­le-mee­res­schutz@mu.nie­der­sach­sen.de).