MSRL Art. 11 Abs. 3 - Über­wa­chungs­pro­gram­me - Be­richt­er­stat­tung und Ak­tua­li­sie­rung

Die erste Be­richt­er­stat­tung zu den Über­wa­chungs- bzw. Mo­ni­to­ring­pro­gram­men gemäß Art. 11 MSRL erfolgte zum 15. Oktober 2014. Am 5. November gab es eine Nach­mel­dung, die Dokumente sind nach­fol­gend ent­spre­chend ge­kenn­zeich­net.

 

Seit September 2015 liegt das über­ar­bei­te­te nationale Mo­ni­to­ring-Handbuch vor, das um das MSRL-Mo­ni­to­ring erweitert wurde → Link zum Handbuch.

 

Die erste Ak­tua­li­sie­rung zu den Über­wa­chungs- bzw. Mo­ni­to­ring­pro­gram­men gemäß Art. 17 Abs. 2c MSRL erfolgte zum 15. Oktober 2020.

 

Aktualisierung 2020
Textberichte an EU

Die MSRL schreibt vor, dass die Mit­glied­staa­ten der EU-Kom­mis­si­on spä­tes­tens bis 15. Oktober 2020 über die Ak­tua­li­sie­rung ihrer Über­wa­chungs­pro­gram­me nach Art. 17 Abs. 2c MSRL berichten. Zu diesem Zweck er­ar­bei­te­ten Bund und Küs­ten­län­der zwei Pa­pier­be­rich­te mit den Titeln

Webformulare an EU

Für die Über­mitt­lung der Mo­ni­to­ring-Stra­te­gi­en und -Programme wurden von der EU im Rahmen des Re­portings Web­for­mu­la­re be­reit­ge­stellt. Die in diesen be­rich­te­ten In­for­ma­tio­nen wurden an die EU als xml-Dokumente über­mit­telt:

Monitoring-Strategien xml-Original html-Ansicht
Monitoring-Programme xml-Original html-Ansicht

Oder sie sind unter https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/msfd_art17/2020reporting/xmldata/envyawcwa/ abrufbar.

Aus Gründen der Über­sicht­lich­keit werden die xml-Inhalte nach­fol­gend getrennt nach Nord- und Ostsee und Mo­ni­to­ring-Strategie (inklusive Mo­ni­to­ring-Programme und nationale Mess­pro­gram­me) als pdf-Dokumente zur Verfügung gestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung 15.10.19 bis 14.04.20

Im Rahmen der Umsetzung der MSRL sind die im Jahre 2014 er­stell­ten Über­wa­chungs­pro­gram­me ak­tua­li­siert worden. Dabei gingen die Entwürfe der Text­be­rich­te im Oktober 2019 in eine sechs­mo­na­ti­ge schrift­li­che Anhörung.
Die ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung wurden von Bund und Ländern be­ar­bei­tet und zu einer Synopse zu­sam­men­ge­fasst, die Auskunft über die Be­ar­bei­tung der Stel­lung­nah­men gibt.

Die Inhalte der EU-Web­for­mu­la­re zu den Mo­ni­to­ring-Stra­te­gi­en und -Pro­gram­men waren nicht Be­stand­teil der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung, da sowohl die Spe­zi­fi­ka­tio­nen an den For­mu­la­ren seitens EU als auch deren fachliche Befüllung durch deutsche Experten noch über den Zeitraum der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung hinaus durch­ge­führt wurden.

Berichterstattung 2014
Papierberichte an EU
Webformulare an EU

MSRL-Mo­ni­to­ring­pro­gram­me, Stand 5.11.2014

MSRL-Mo­ni­to­ring­pro­gram­me Nordsee (.pdf) (2,1 MiB)

MSRL-Sub­pro­gram­me

Die folgenden ZIP-Archive enthalten die PDF-Versionen der an die EU-Kom­mis­si­on über­mit­tel­ten Sub­pro­gram­me.

Übersicht Struktur MSRL-Monitoring

Eine in­ter­ak­ti­ve Übersicht vom Mo­ni­to­ring­pro­gramm bis zum na­tio­na­len Indikator findet sich auf der folgenden Seite:

Hintergrundinformationen

Mess­pro­gram­me, als Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on an EU über­mit­telt

Mess­pro­gram­me Nordsee (.pdf) (1,8 MiB)
Stellungnahmen zum Entwurf der Überwachungsprogramme

Die MSRL schreibt vor, dass die Mit­glied­staa­ten der EU-Kom­mis­si­on spä­tes­tens bis 15. Oktober 2014 über ihre Über­wa­chungs­pro­gram­me nach Art. 11 MSRL berichten. Zu diesem Zweck er­ar­bei­te­ten Bund und Küs­ten­län­der einen Pa­pier­be­richt mit dem Titel "Über­wa­chungs­pro­gram­me gemäß § 45 f Abs. 1 WHG zur Umsetzung von Art. 11 MSRL : Teil A – Rah­men­kon­zept".
Die Öf­fent­lich­keit hatte Ge­le­gen­heit, vom 15.10.2013 bis 14.04.2014 schrift­lich zum Entwurf Stellung zu nehmen (sechs Monate gemäß § 45 f Abs. 1 Was­ser­haus­halts­ge­setz, WHG).
Die ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men wurden von Bund und Ländern be­ar­bei­tet und zu einer Synopse zu­sam­men­ge­fasst, die Auskunft über die Be­ar­bei­tung der Stel­lung­nah­men gibt (sie kann un­ten­ste­hend her­un­ter­ge­la­den werden). Die fer­tig­ge­stell­ten na­tio­na­len Berichte sind unter dem Menüpunkt "Pa­pier­be­rich­te an EU" ein­ge­stellt.
Die Inhalte der EU-Web­for­mu­la­re zu den Mo­ni­to­ring- und Sub­pro­gram­men waren nicht Be­stand­teil der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung, da sowohl die Spe­zi­fi­ka­tio­nen an den For­mu­la­ren seitens EU als auch deren fachliche Befüllung durch deutsche Experten noch über den Zeitraum der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung hinaus durch­ge­führt wurden.

Auftaktveranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die schrift­li­che Anhörung zur Umsetzung von Art. 11 MSRL begann am 15. Oktober 2013 mit einer Auf­takt­ver­an­stal­tung im Altonaer Museum in Hamburg. Der Ab­lauf­plan und die Vorträge der Ver­an­stal­tung können hier her­un­ter­ge­la­den werden.