MSRL Art. 13 Abs. 9 - Maßnahmenprogramme - Berichterstattung und Aktualisierung
Aktueller Umsetzungsstand Maßnahmenprogramm
Nach der Übermittlung des MSRL-Maßnahmenprogramms an die EU-Kommission erfolgte die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. In der folgenden Datei wird ein Überblick über alle MSRL-Maßnahmen und dessen Umsetzungsstand gegeben (Berichtsstand 2022, Umsetzungstand März 2023). Weitere Informationen können über die Verlinkungen zu den einzelnen Kennblättern in der sogenannte Ebene 3 gefunden werden.
Berichterstattung und Aktualisierung
Hauptbericht und Anlagen
Weitere Berichtsdokumente
HELCOM Joint Documentation
Elektronische Berichterstattung an die EU (E-Report)
Die elektronische Berichterstattung (E-Report, excelbasiert) sowie die Berichts- und Bezugsdokumente wurden über die Berichtsplattform Reportnet3 an die EU übermittelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Inhalte der elektronischen Berichterstattung nachfolgend als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt:
Englische Zusammenfassung / English Summary
Bezugsdokumente für EU-Berichte
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aktualisierung des MSRL-Maßnahmenprogramms ging vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2021. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst. Diese gibt Auskunft über die Bearbeitung der einzelnen Stellungnahmen.
Gegen die Entscheidung über die Annahme des Maßnahmenprogramms kann eine Vereinigung nach Maßgabe des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung des Maßnahmenprogramms einen Rechtsbehelf einlegen, und zwar, soweit sie das Gebiet
- des Landes Bremen betrifft, beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, im Justizzentrum Am Wall, Am Wall 198, 28195 Bremen
- des Landes Hamburg betrifft, beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
- des Landes Mecklenburg-Vorpommern betrifft, beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstr. 7, 17489 Greifswald
- des Landes Niedersachsen betrifft, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg
- des Landes Schleswig-Holstein betrifft, beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig
- der Ausschließlichen Wirtschaftszone seeseitig der Küstenmeergrenze betrifft, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin
- Indikatorbewertung_UZ_1.1_Nordsee.pdf (112,4 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_1.1_Ostsee.pdf (287,6 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_1.3_Nord-und-Ostsee.pdf (229,2 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_2.1_Nordsee.pdf (119,1 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_2.1_Ostsee.pdf (119,6 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_2.5_Ostsee.pdf (114,9 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_4.1_Nordsee.pdf (211,5 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_4.1_Ostsee.pdf (212,5 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_5.1_Nordsee.pdf (173,0 KiB)
- Indikatorbewertung_UZ_5.1_Ostsee.pdf (173,3 KiB)
Die erste Berichterstattung zu den Maßnahmenprogrammen gemäß MSRL Art. 13 erfolgte zum 31. März 2016. Hierzu wurden der EU-Kommission folgende Berichte
und Hintergrunddokumente
übermittelt.
Die gemeinsamen Dokumentationen der OSPAR- und HELCOM-Vertragsstaaten zur regionalen Koordinierung der Maßnahmenprogramme in den Meeresregionen ist erreichbar unter:
- OSPAR: http://www.ospar.org/documents?v=34719 (Nordsee)
- HELCOM:http://helcom.fi/Documents/Baltic%20sea%20action%20plan/JointDocRegionalPoM.pdf (Ostsee)
Zur Originalansicht des deutschen Berichts auf der EU-Kommission-Webseite führt der Link:
Die offiziell abgegebenen Webformulare (xml-Format) sind unter folgenden Links:
- http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/msfd_pom/ansde/envvpjelg/ANSDE_Measures.xml (Nordsee)
- http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/msfd_pom/balde/envvvu5zq/BALDE_Measures.xml (Ostsee)
zu erreichen. Besser lesbar sind stattdessen die hier bereitgestellten pdf-Dokumente.
Zum Abschluss der strategischen Umweltprüfung gehört nach § 14l Abs. 2 UVPG zur Bekanntgabe des Maßnahmenprogramms die folgende zusammenfassende Umwelterklärung und Aufstellung von Überwachungsmaßnahmen.
Die MSRL schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission spätestens bis 31. März 2016 über ihre Maßnahmenprogramme nach Art. 13 MSRL berichten. Zu diesem Zweck erarbeiteten Bund und Küstenländer das "MSRL-Maßnahmenprogramm zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee - Bericht gemäß § 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes".
Die Öffentlichkeit hatte vom 01.04. bis 30.09.2015 Gelegenheit, zum damaligen Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen (sechs Monate Laufzeit gemäß § 45 f Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, WHG). Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst. Sie gibt in anonymisierter Form Auskunft über die Berücksichtigung der Stellungnahmen.
Nach Art. 13 Abs. 4 MSRL enthalten die zu erstellenden Maßnahmenprogramme unter anderem räumliche Schutzmaßnahmen, die zu kohärenten und repräsentativen Netzwerken geschützter Meeresgebiete beitragen, die die Vielfalt der einzelnen Ökosysteme angemessen abdecken, wie besondere Schutzgebiete im Sinne der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH 92/43/EWG) und Schutzgebiete im Sinne der Vogelschutzrichtlinie (VRL 2009/147/EG) und geschützte Meeresgebiete, die von der Gemeinschaft oder den betroffenen Mitgliedstaaten im Rahmen internationaler oder regionaler Übereinkommen, denen sie als Vertragspartei angehören, vereinbart wurden.
Nach Art. 13 Abs. 6 MSRL veröffentlichen die Mitgliedstaaten bis spätestens 2013 für jede Meeresregion bzw. -unterregion die einschlägigen Informationen zu den in den Absätzen 4 und 5 des Art. 13 MSRL genannten Gebieten.