MSRL Art. 13 Abs. 9 - Maß­nah­men­pro­gram­me - Be­richt­er­stat­tung und Ak­tua­li­sie­rung

 

Aktueller Um­set­zungs­stand Maß­nah­men­pro­gramm

Nach der Über­mitt­lung des MSRL-Maß­nah­men­pro­gramms an die EU-Kom­mis­si­on erfolgte die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. In der folgenden Datei wird ein Überblick über alle MSRL-Maßnahmen und dessen Um­set­zungs­stand gegeben (Be­richts­stand 2022, Um­set­zungstand März 2023). Weitere In­for­ma­tio­nen können über die Ver­lin­kun­gen zu den einzelnen Kenn­blät­tern in der so­ge­nann­te Ebene 3 gefunden werden.

Be­richt­er­stat­tung und Ak­tua­li­sie­rung

Aktualisierung 2022
Berichts- und Bezugsdokumente

Haupt­be­richt und Anlagen

Weitere Be­richts­do­ku­men­te

           HELCOM Joint Do­cu­men­ta­ti­on

Elek­tro­ni­sche Be­richt­er­stat­tung an die EU (E-Report)

Die elek­tro­ni­sche Be­richt­er­stat­tung (E-Report, ex­cel­ba­siert) sowie die Berichts- und Be­zugs­do­ku­men­te wurden über die Be­richts­platt­form Reportnet3 an die EU über­mit­telt. Aus Gründen der Über­sicht­lich­keit werden die Inhalte der elek­tro­ni­schen Be­richt­er­stat­tung nach­fol­gend als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt:

Englische Zu­sam­men­fas­sung / English Summary

Be­zugs­do­ku­men­te für EU-Berichte

 

Strategische Umweltprüfung
Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ak­tua­li­sie­rung des MSRL-Maß­nah­men­pro­gramms ging vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2021. Die ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men wurden von Bund und Ländern be­ar­bei­tet und zu einer Synopse zu­sam­men­ge­fasst. Diese gibt Auskunft über die Be­ar­bei­tung der einzelnen Stel­lung­nah­men.

Korrigendum: Eingabe Nr. 242 eingefügt

 

Rechtsbehelfsbelehrung nach § 44 Absatz 2 UVPG

Gegen die Ent­schei­dung über die Annahme des Maß­nah­men­pro­gramms kann eine Ver­ei­ni­gung nach Maßgabe des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­set­zes innerhalb eines Jahres nach der Be­kannt­ma­chung des Maß­nah­men­pro­gramms einen Rechts­be­helf einlegen, und zwar, soweit sie das Gebiet

  • des Landes Bremen betrifft, beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, im Justizzentrum Am Wall, Am Wall 198, 28195 Bremen
  • des Landes Hamburg betrifft, beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
  • des Landes Mecklenburg-Vorpommern betrifft, beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstr. 7, 17489 Greifswald
  • des Landes Niedersachsen betrifft, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg
  • des Landes Schleswig-Holstein betrifft, beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig
  • der Ausschließlichen Wirtschaftszone seeseitig der Küstenmeergrenze betrifft, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin
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Berichterstattung 2016
Programme of Measures - English Summary
Textberichte an die EU

Die erste Be­richt­er­stat­tung zu den Maß­nah­men­pro­gram­men gemäß MSRL Art. 13 erfolgte zum 31. März 2016. Hierzu wurden der EU-Kom­mis­si­on folgende Berichte

und Hin­ter­grund­do­ku­men­te

über­mit­telt.

Die ge­mein­sa­men Do­ku­men­ta­tio­nen der OSPAR- und HELCOM-Ver­trags­staa­ten zur re­gio­na­len Ko­or­di­nie­rung der Maß­nah­men­pro­gram­me in den Mee­res­re­gio­nen ist er­reich­bar unter:

Zur Ori­gi­nal­an­sicht des deutschen Berichts auf der EU-Kom­mis­si­on-Webseite führt der Link:

Webformulare an die EU

Die offiziell ab­ge­ge­be­nen Web­for­mu­la­re (xml-Format) sind unter folgenden Links:

zu erreichen. Besser lesbar sind statt­des­sen die hier be­reit­ge­stell­ten pdf-Dokumente.

Strategische Umweltprüfung

Zum Abschluss der stra­te­gi­schen Um­welt­prü­fung gehört nach § 14l Abs. 2 UVPG zur Be­kannt­ga­be des Maß­nah­men­pro­gramms die folgende zu­sam­men­fas­sen­de Um­welt­er­klä­rung und Auf­stel­lung von Über­wa­chungs­maß­nah­men.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die MSRL schreibt vor, dass die Mit­glied­staa­ten der EU-Kom­mis­si­on spä­tes­tens bis 31. März 2016 über ihre Maß­nah­men­pro­gram­me nach Art. 13 MSRL berichten. Zu diesem Zweck er­ar­bei­te­ten Bund und Küs­ten­län­der das "MSRL-Maß­nah­men­pro­gramm zum Mee­res­schutz der deutschen Nord- und Ostsee - Bericht gemäß § 45h Absatz 1 des Was­ser­haus­halts­ge­set­zes".

Die Öf­fent­lich­keit hatte vom 01.04. bis 30.09.2015 Ge­le­gen­heit, zum damaligen Entwurf schrift­lich Stellung zu nehmen (sechs Monate Laufzeit gemäß § 45 f Abs. 1 Was­ser­haus­halts­ge­setz, WHG). Die ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men wurden von Bund und Ländern be­ar­bei­tet und zu einer Synopse zu­sam­men­ge­fasst. Sie gibt in an­ony­mi­sier­ter Form Auskunft über die Be­rück­sich­ti­gung der Stel­lung­nah­men.

Schutzgebietsmeldung 2013

Nach Art. 13 Abs. 4 MSRL enthalten die zu er­stel­len­den Maß­nah­men­pro­gram­me unter anderem räumliche Schutz­maß­nah­men, die zu ko­hä­ren­ten und re­prä­sen­ta­ti­ven Netz­wer­ken ge­schütz­ter Mee­res­ge­bie­te beitragen, die die Vielfalt der einzelnen Öko­sys­te­me an­ge­mes­sen abdecken, wie besondere Schutz­ge­bie­te im Sinne der Fauna-Flora-Ha­bi­tatricht­li­nie (FFH 92/43/EWG) und Schutz­ge­bie­te im Sinne der Vo­gel­schutz­richt­li­nie (VRL 2009/147/EG) und ge­schütz­te Mee­res­ge­bie­te, die von der Ge­mein­schaft oder den be­trof­fe­nen Mit­glied­staa­ten im Rahmen in­ter­na­tio­na­ler oder re­gio­na­ler Über­ein­kom­men, denen sie als Ver­trags­par­tei angehören, ver­ein­bart wurden.

 

Nach Art. 13 Abs. 6 MSRL ver­öf­fent­li­chen die Mit­glied­staa­ten bis spä­tes­tens 2013 für jede Mee­res­re­gi­on bzw. -un­ter­re­gi­on die ein­schlä­gi­gen In­for­ma­tio­nen zu den in den Absätzen 4 und 5 des Art. 13 MSRL genannten Gebieten.

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