Die Bund/Länder-Ar­beits­ge­mein­schaft Nord- und Ostsee (BLANO)

richt­li­nie (WRRL)(Übergangs- und Küs­ten­ge­wäs­ser), aber auch An­ge­le­gen­hei­ten der re­gio­na­len Mee­res­schutz­ab­kom­men (OSPAR, HELCOM). Auch die ge­mein­sa­me Über­wa­chung und Bewertung der Mee­res­um­welt von Nord- und Ostsee (Bund-Länder-Mess­pro­gramm Mee­res­um­welt Nord- und Ostsee) ist Teil dieser Zu­sam­men­ar­beit. Zudem werden weitere für den Mee­res­schutz relevante EU-Richt­li­ni­en wie z.B. die Fauna-Flora-Habitat-Richt­li­nie (FFH-RL) und die Vo­gel­schutz­richt­li­nie (VRL) ein­be­zo­gen.

In der BLANO sind die für den Mee­res­schutz zu­stän­di­gen Ab­tei­lungs­lei­te­rIn­nen der Mi­nis­te­ri­en und Se­nats­ver­wal­tun­gen vertreten. Als fach­li­ches Gremium agiert

der Ko­or­di­nie­rungs­rat (KORA), in welchem alle Ver­trags­part­ner mit je einem Mitglied vertreten sind. Zur Umsetzung der fach­li­chen Aufgaben arbeiten Experten der Länder und des Bundes in un­ter­schied­li­chen Quer­schnitts- und zahl­rei­chen Fach-Ar­beits­grup­pen zusammen und werden von externen Experten, z.B. aus For­schungs­ein­rich­tun­gen, un­ter­stützt.

Der Vorsitz der BLANO wechselt alle 2 Jahre zwischen dem Bund und den Küs­ten­län­dern. Die BLANO wird durch eine ge­mein­sa­me Ge­schäfts­stel­le mit Standort Hamburg un­ter­stützt. Weitere Grund­la­gen für die Zu­sam­men­ar­beit in der BLANO sind in einer Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung und Ge­schäfts­ord­nung fest­ge­legt.

1 Der Bund ist vertreten durch die Ressorts Umwelt, Ernährung und Land­wirt­schaft und Verkehr.   2 Die Küs­ten­län­der sind Bremen, Hamburg, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Nie­der­sach­sen und Schleswig-Holstein.

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