Umsetzung der
Europäischen Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie (MSRL)
in Deutschland
meeresschutz
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Die MSRL - eine Chance für die Eu­ro­päi­schen Meere

Es ist of­fen­sicht­lich, dass der Druck auf die na­tür­li­chen Res­sour­cen des Meeres und die komplexen Mee­resöko­sys­te­me oft zu hoch ist. Die Mee­res­um­welt ist ein kostbares Erbe, das geschützt und erhalten werden muss.

 

Am 15. Juli 2008 ist die Eu­ro­päi­sche Mee­res­stra­te­gie-Rah­men­richt­li­nie (MSRL 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mit­glied­staa­ten sind auf­ge­for­dert, die not­wen­di­gen Maßnahmen zu ergreifen, um spä­tes­tens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Mee­res­um­welt zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig an­zu­stre­ben, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu ge­währ­leis­ten und eine künftige Ver­schlech­te­rung zu vermeiden.

 

Dieses an­spruchs­vol­le Ziel zu erreichen, fordert alle Akteure aus Politik, Wirt­schaft, Wis­sen­schaft und jeden Einzelnen in der Ge­sell­schaft heraus.

Inhalte der MSRL

Mit der MSRL wird erstmals ein ein­heit­li­cher Ord­nungs­rah­men für den Um­welt­zu­stand der Mee­res­ge­wäs­ser der Mit­glied­staa­ten der Eu­ro­päi­schen Union vor­ge­ge­ben. Dem In­te­gra­ti­ons­prin­zip folgend, soll sie unter anderem die Ein­be­zie­hung von Um­welt­an­lie­gen in alle maß­geb­li­chen Po­li­tik­be­rei­che fördern. Gleich­zei­tig stellt die MSRL die Um­welt­säu­le der Eu­ro­päi­schen In­te­grier­ten Mee­res­po­li­tik dar.

 

Jeder Mit­glied­staat hat eine Mee­res­stra­te­gie zu ent­wi­ckeln, um einen guten Zustand für seine Mee­res­ge­wäs­ser, in Deutsch­land für Nord- und Ostsee, zu erreichen.

Das Verfahren zur Ent­wick­lung von Mee­res­stra­te­gi­en gliedert sich in sechs Ver­fah­rens­schrit­te:

 

  • Anfangsbewertung zur Erfassung des aktuellen Umweltzustands
  • Beschreibung eines guten Umweltzustands
  • Festlegung von Umweltzielen und dazu gehörenden Indikatoren
  • Erstellung und Durchführung eines Überwachungsprogramms für die laufende Bewertung und regelmäßige Aktualisierung der Ziele der Richtlinie
  • Erstellung eines Maßnahmenprogramms zur Erreichung oder Aufrechterhaltung eines guten Umweltzustands
  • praktische Umsetzung des Maßnahmenprogramms.

 

Eine we­sent­li­che Grundlage der MSRL ist der Öko­sys­tem­an­satz. Er wird für die Steuerung mensch­li­chen Handelns angewandt und soll ge­währ­leis­ten, dass die durch mensch­li­che Ak­ti­vi­tä­ten ent­ste­hen­de Ge­samt­be­las­tung auf ein Maß be­schränkt bleibt, das mit der Er­rei­chung eines guten Um­welt­zu­stands vereinbar ist. Gleich­zei­tig soll die Fähigkeit der Mee­resöko­sys­te­me, auf Ver­än­de­run­gen zu reagieren, nicht be­ein­träch­tigt werden. Mit diesem öko­sys­tema­ren Ansatz soll die nach­hal­ti­ge Nutzung der Res­sour­cen des Meeres heute und durch künftige Ge­ne­ra­tio­nen er­mög­licht werden.

 

Das Was­ser­haus­halts­ge­setz sieht für die einzelnen Um­set­zungs­schrit­te der MSRL die Ein­bin­dung der Öf­fent­lich­keit vor. In­for­ma­tio­nen über laufende An­hö­rungs­ver­fah­ren erhalten Sie über den Menüpunkt  „Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung“. Der Menüpunkt „Berichte“ in­for­miert Sie über bislang erfolgte Um­set­zungs­schrit­te und An­hö­run­gen.