Europäischen Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie (MSRL)
in Deutschland


Die MSRL - eine Chance für die Europäischen Meere
Es ist offensichtlich, dass der Druck auf die natürlichen Ressourcen des Meeres und die komplexen Meeresökosysteme oft zu hoch ist. Die Meeresumwelt ist ein kostbares Erbe, das geschützt und erhalten werden muss.
Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig anzustreben, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.
Dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen, fordert alle Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und jeden Einzelnen in der Gesellschaft heraus.
Inhalte der MSRL
Mit der MSRL wird erstmals ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgegeben. Dem Integrationsprinzip folgend, soll sie unter anderem die Einbeziehung von Umweltanliegen in alle maßgeblichen Politikbereiche fördern. Gleichzeitig stellt die MSRL die Umweltsäule der Europäischen Integrierten Meerespolitik dar.
Jeder Mitgliedstaat hat eine Meeresstrategie zu entwickeln, um einen guten Zustand für seine Meeresgewässer, in Deutschland für Nord- und Ostsee, zu erreichen.
Das Verfahren zur Entwicklung von Meeresstrategien gliedert sich in sechs Verfahrensschritte:
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Anfangsbewertung zur Erfassung des aktuellen Umweltzustands
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Beschreibung eines guten Umweltzustands
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Festlegung von Umweltzielen und dazu gehörenden Indikatoren
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Erstellung und Durchführung eines Überwachungsprogramms für die laufende Bewertung und regelmäßige Aktualisierung der Ziele der Richtlinie
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Erstellung eines Maßnahmenprogramms zur Erreichung oder Aufrechterhaltung eines guten Umweltzustands
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praktische Umsetzung des Maßnahmenprogramms.
Eine wesentliche Grundlage der MSRL ist der Ökosystemansatz. Er wird für die Steuerung menschlichen Handelns angewandt und soll gewährleisten, dass die durch menschliche Aktivitäten entstehende Gesamtbelastung auf ein Maß beschränkt bleibt, das mit der Erreichung eines guten Umweltzustands vereinbar ist. Gleichzeitig soll die Fähigkeit der Meeresökosysteme, auf Veränderungen zu reagieren, nicht beeinträchtigt werden. Mit diesem ökosystemaren Ansatz soll die nachhaltige Nutzung der Ressourcen des Meeres heute und durch künftige Generationen ermöglicht werden.
Das Wasserhaushaltsgesetz sieht für die einzelnen Umsetzungsschritte der MSRL die Einbindung der Öffentlichkeit vor. Informationen über laufende Anhörungsverfahren erhalten Sie über den Menüpunkt „Öffentlichkeitsbeteiligung“. Der Menüpunkt „Berichte“ informiert Sie über bislang erfolgte Umsetzungsschritte und Anhörungen.