Europäischen Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie (MSRL)
in Deutschland


Zeitplan zur Umsetzung bis 2020
Juli 2012
Abgabe der ersten Berichte an die Europäische Kommission: Anfangsbewertung zur Erfassung des aktuellen Umweltzustands der Meere, Beschreibung eines guten Umweltzustands, Festlegung von Umweltzielen.
bis 2013
Veröffentlichung von Informationen über Schutzgebiete und Aspekte, die der gemeinschaftlichen oder internationalen Regelung bedürfen.
bis Juli 2014
Erstellen und Durchführen von Überwachungsprogrammen.
bis 2015
Erstellen eines Maßnahmeprogramms zur Erreichung bzw. Erhaltung eines guten Umweltzustands.
bis 2016
Praktische Umsetzung des Maßnahmenprogramms.
2018
Zwischenberichte über die Maßnahmeprogramme an die Europäische Kommission.
bis 2020
Erreichen eines guten Umweltzustands der Meeresumwelt.
Umsetzung der MSRL in Deutschland
Die Aufgaben des Meeresschutzes betreffen in vielfältiger Weise den Bund, die Länder und in besonderem Maße die Küstenländer. Nur in gemeinsamer Anstrengung können die Ziele des Meeresschutzes erreicht werden.
In Deutschland wird die MSRL daher vom Bund und den Küstenländern gemeinschaftlich im Rahmen des Bund/Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee (BLANO) und seiner Strukturen umgesetzt.